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Sie zahlen flexibel ein – 

Jeden Monat, alle 3 oder 6 Monate, jährlich ... einfach wie Sie möchten!

Sie bauen Ihre Rente flexibel aus.

Alle Beiträge pro Jahr in eine Basisrente können bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Beiträge monatlich oder jährlich einzahlen. Auch Zuzahlungen in eine bestehende Basisrente können steuerlich geltend gemacht werden.

Die Kombi für mehr Steuervorteile

Verbinden Sie Ihre Altersvorsorge mit der Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Als Baustein einer Basisrente können Sie eine Berufsunfähigkeitsrente wählen. Durch die Kopplung an die Basisrente profitieren Sie auch für die Risikoabsicherungen von den steuerlichen Begünstigungen.

Für wen rechnet sich die Basisrente besonders?

Ledige können bis zu 29.344 € als Sonderausgaben geltend machen, bei zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag. (Stand 2025)